FAQ: Steuern auf Krypto-Gewinne
Da gibt es diese bekannte Haltefrist von einem Jahr. Wer Kryptowährungen innerhalb der Spekulationsfrist von einem Jahr kauft und wieder verkauft, wird steuerpflichtig. Hier sind sich die Behörden in Deutschland und Österreich einig.
So einfach ist aber natürlich die Sache nicht. Schließlich gibt es noch eine Reihe von Detail- und Sonderfragen: Gibt es einen Freibetrag – welche Gewinnhöhe muss mindestens für Steuerpflicht generiert werden? Wie sind Sonderformen des Krypto-Investments wie Lending oder Staking steuerlich zu betrachten? Sind Air-Drops Einkünfte? Wie beeinflusst eine Fork die Hodler-Steuerbilanz?
Wie so oft in Hightech-Bereichen – man denke nur an Urheberrechts- oder Datenschutzfragen im Internet – bleibt dem Gesetzgeber gar nichts anderes übrig, als mit seinen Bestimmungen der technischen Realität hinterherzuhinken.
Über den Sommer veröffentlichte das deutsche Bundesfinanzministerium das Traktat “Einzelfragen der ertragsteuerrechtlichen Behandlung von virtuellen Währungen und von Token”. Aus diesem Schreiben wird eine Weichenstellung ersichtlich: Man will das Krypto-Business – nicht ganz überraschend – umfassend und über alle Finanzämter hinweg einheitlich besteuern.
Um den Boden für eine striktere gesetzliche Grundlage aufzubereiten, wurden Zahlen aus der Geldwäsche-Spezialeinheit des Zolls publik: So sei die Zahl der Geldwäsche-Verdachtsmeldungen im Zusammenhang mit Kryptowährungen rasant angestiegen – von 570 Meldungen im Jahr 2018 auf mehr als 2000 im Jahr 2020!
Das Bundesfinanzministerium versucht nun, die Inputs aus den Interessensverbänden rund um die Fintech-Industrie zu ihrem Schreiben zu analysieren. Ob diese auch in den kommenden Gesetzesentwürfen berücksichtigt werden, bleibt abzuwarten.
Auch in Österreich scheint die Steuerthematik in Bewegung zu bleiben.
Bisher stelle das Bundesministerium Finanzen lediglich klar: „Krypto-Assets wie Bitcoins sind derzeit nicht als offizielle Währung anerkannt. Sie stellen grundsätzlich auch keine Finanzinstrumente dar. Es handelt sich dabei um sonstige (unkörperliche) Wirtschaftsgüter. Diese unkörperlichen Wirtschaftsgüter gelten als nicht abnutzbar.“
Es gibt Anzeichen, dass die aktuelle Haltefrist von einem Jahr nicht unangetastet bleibt – um nämlich Spekulationsgewinne (also die aus Kauf und Verkauf innerhalb eines Jahres) aus Kryptowährungen an die stets zu versteuernden Einkünfte aus Wertpapieren und Fondsprodukten anzugleichen.
Die wichtigsten Infos finden Sie in den FAQs Krypto und Steuern des Krypto-Monitors.
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Entschlüsselung der Steuerregeln für Kryptogewinne
Müssen Gewinne aus Kryptowährungen versteuert werden?
Ja, in Deutschland müssen Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowährungen grundsätzlich versteuert werden. Sie fallen unter die Kategorie "Sonstiges Einkommen".
Wie hoch ist der Steuersatz auf Kryptogewinne?
Der Steuersatz hängt vom persönlichen Einkommenssteuersatz ab und kann bis zu 45 Prozent betragen. Hinzu kommt ggf. noch der Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer.
Wann gilt eine Kryptowährung als verkauft?
Eine Kryptowährung gilt als verkauft, wenn sie gegen eine andere Währung (Fiat oder Krypto) getauscht oder für eine Dienstleistung/Produkt verwendet wird.
Gibt es einen Freibetrag für Kryptogewinne?
Ja, Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften, zu denen auch Kryptowährungen zählen, sind bis zu einem Freibetrag von 600 Euro im Jahr steuerfrei.
Welche Steuerregeln gelten für Mining von Kryptowährungen?
Gewinne aus dem Mining von Kryptowährungen werden als selbständige Arbeit angesehen und dementsprechend besteuert. Es können jedoch auch Betriebsausgaben geltend gemacht werden.