Richterspruch: Bitcoin-Transaktionen unterliegen in den USA nicht zwangsläufig dem Datenschutz – Ist das Korrekt?

06.07.2020 189 mal gelesen Lesezeit: 3 Minuten

Eine Jury des Fifth Circuit Court entschied kürzlich, dass Informationen über Kryptowährungstransaktionen im Straffalle, nicht dem Datenschutz unterliegen. Nach einem Urteil eines aus drei Richtern bestehenden Gremiums des Fifth Circuit Court, gilt der vierte Zusatzartikel der amerikanischen Verfassung nicht für Bitcoin-Transaktionen, welche bei einem Verbrechen verwendet werden. Richard Gratkowski wurde beschuldigt, Zahlungen an eine Kinderpornografie-Website geleistet zu haben, und schickte Bitcoin (BTC) über sein Coinbase-Konto an das Webportal. Jetzt durchsuchte das Federal Bureau of Investigation (FBI) Gratkowskis Wohnung und fand in seinem Haus illegales Material. Coinbase wurde wegen Transaktionsaufzeichnungen vorgeladen, Gratkowski legte jedoch Berufung gegen den Fall ein und sagte, dass seine Bitcoin-Transaktionshistorie, durch den vierten Zusatzartikel der amerikanischen Verfassung geschützt sei.

Richterin Catharina Haynes entschied allerdings anders und berief sich auf eine Entscheidung aus dem Jahr 1939 mit dem Namen „United States vs. Miller“: Diese besondere Entscheidung besagte, dass Bankunterlagen nicht durch den vierten Zusatzartikel geschützt sind. Die beiden anderen Richter stimmten ihr zu. In ihrem Richterspruch hieß es weiter, dass Bitcoin-Transaktionen im Gegensatz zu Mobiltelefondaten kein „intimes Fenster in das Leben einer Person“ darstellen. Obwohl der Fall umstritten ist, sind sich Bitcoiner nicht sicher, wie sich dieses Urteil in Zukunft auf andere US-Klagen auswirken wird.

In den USA werden Entscheidungen, die an den Obersten Gerichtshof und das US-Berufungsgericht gebunden sind, traditionell zu formalisierten Standards oder Gesetzen. In diesem speziellen Fall ist aufgrund der Art des Verbrechens natürlich klar, das eine große Mehrheit im Volk hinter dem Richterspruch steht und ihn für Richtig befindet. Kinderpornografie und andere illegale Güter, die auf den diversen Schwarzmärkten des Dark-Netzes gegen Krypto-Währungen gekauft werden können, sind traditionell ein Problem für die Reputation von Bitcoin. Nicht zuletzt deswegen gilt Bitcoin bis heute noch in vielen Köpfen als fragwürdig und einzig geeignet für illegale Käufe und Geschäfte. Insofern ist der Richterspruch sicherlich kein falsches Signal und gilt hoffentlich als Abschreckung für all diejenigen, die bislang dachten, mit Bitcoin anonym bleiben zu können, wenn sie illegale Dinge kaufen und verkaufen.

Jedoch muss man wie so oft genau hinschauen, wenn Präzedenzfälle geschaffen werden: Da dieser Fall ein gutes Beispiel dafür ist, das illegale Dinge niemals geduldet werden sollten und Bitcoins Ansehen stark darunter leiden würde, hätten die Richter anderes entschieden; so ist doch zu bedenken, das der Grad zwischen Illegalität und schützenswerter Privatsphäre, ein sehr schmaler sein kann: Ein fundamentaler Bestandteil Bitcoins ist es, das Transaktionen immer nur zwischen zwei Parteien geschehen und kein Dritter ohne weiteres einsehen kann, wem die beteiligten Adressen am Ende gehören. Genau hier liegt die Besorgnis einiger Bitcoiner, das dieser und eventuell sich darauf beziehende zukünftige Richtersprüche dazu führen könnten, diese Grundidee als „gefährlich“ oder sogar „illegal“ einzustufen, was gemessen an der Gesamtanzahl von weltweit legitimen und legalen Transaktionen nur schwer nachzuvollziehen wäre. Bullish für Bitcoins Reputation! - Eventuell Bearish, sollten neue Urteile die P2P-Strategie Bitcoins gemeingültig in ein negatives Licht ziehen.   ©Bild via flickr , Lizenz

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Zusammenfassung des Artikels

Eine Jury des Fifth Circuit Court entschied, dass Transaktionsinformationen von Bitcoin im Strafrechtsfall nicht dem Datenschutz unterliegen, da der vierte Zusatzartikel der amerikanischen Verfassung hier nicht greift. Dies könnte Auswirkungen auf zukünftige US-Klagen haben und wird von einigen Bitcoin-Benutzern als positives Signal für die Reputation der Kryptowährung gesehen.


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