Ein von CoinDesk erhaltener Gesetzesentwurf schlägt vor, dass ein vorgeschlagener digitaler Euro von seiner ersten Einführung an offline nutzbar sein sollte, um den Datenschutz zu gewährleisten. Im Textentwurf heißt es, dass der digitale Euro ab der ersten Ausgabe sowohl für Online- als auch Offline-Transaktionen verfügbar sein soll. Der Grad der Privatsphäre bei der persönlichen Offline-Nutzung sollte mit dem Abheben von Banknoten an einem Geldautomaten vergleichbar sein.
Die Europäische Union erwägt die Einführung einer digitalen Zentralbankwährung (CBDC) und leitete im Oktober 2021 eine Untersuchungsphase ein. Diese Phase wird voraussichtlich im Oktober dieses Jahres abgeschlossen, wie auf der Website der Europäischen Zentralbank angegeben.
Der von CoinDesk erhaltene Entwurf soll am 28. Juni von der Europäischen Kommission vorgeschlagen werden.
Der Datenschutz hat sich zu einem Schlüsselaspekt bei der Entwicklung von CBDCs entwickelt. Eine von der Europäischen Zentralbank im Jahr 2021 durchgeführte Umfrage ergab, dass Datenschutz das wichtigste Merkmal bei der Schaffung einer digitalen Währung war. Die Bedeutung des Datenschutzes bei CBDCs wurde auch in den Vereinigten Staaten erkannt.
Ein Beamter des Finanzministeriums erklärte kürzlich, dass man die Auswirkungen eines potenziellen digitalen Dollars auf die Privatsphäre prüfe. Der Beamte betonte die Notwendigkeit, die Wahrung der Privatsphäre und Anonymität zu berücksichtigen, Technologien zur Verbesserung der Privatsphäre (PETs) zu erforschen und den Datenschutz bei Transaktionen zu gewährleisten und gleichzeitig Transparenz und Rückverfolgbarkeit zu wahren.
Nach Angaben des Atlantic Council haben bereits 11 Länder ihre eigenen CBDCs eingeführt, und alle G7-Volkswirtschaften befinden sich derzeit in der Entwicklungsphase eines CBDCs. Dies zeigt das große Interesse und die Fortschritte an CBDC-Initiativen weltweit.
Die Betonung der Offline-Benutzerfreundlichkeit und des Datenschutzes im Gesetzesentwurf für den digitalen Euro steht im Einklang mit der wachsenden Anerkennung der Bedeutung des Datenschutzes in CBDCs.
Indem der digitale Euro Offline-Transaktionen ermöglicht und ein mit physischem Bargeld vergleichbares Maß an Privatsphäre gewährleistet, soll er Bedenken im Zusammenhang mit Überwachung und Datenschutz Rechnung tragen. Im weiteren Verlauf des Vorschlags wird es interessant sein zu sehen, wie Datenschutzaspekte angesichts ihrer potenziellen Auswirkungen auf die Zukunft des digitalen Finanzwesens weiter in die Gestaltung und Umsetzung von CBDCs integriert werden.
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Digitaler Euro und Datenschutz: Ein Blick auf den EU-Gesetzentwurf
Was ist der digitale Euro?
Der digitale Euro ist eine Form von Zentralbank-Digitalwährung (CBDC), die von der Europäischen Zentralbank vorgeschlagen wurde. Er wird digital erzeugt und könnte Bargeld ergänzen, nicht ersetzen.
Was sagt der EU-Gesetzentwurf zum Datenschutz beim digitalen Euro?
Der EU-Gesetzentwurf konzentriert sich stark auf den Datenschutz. Es wird hervorgehoben, dass die Offline-Nutzung des digitalen Euro den Nutzern Anonymität bei ihren Transaktionen bietet.
Was bedeutet Offline-Nutzung im Kontext des digitalen Euro?
Offline-Nutzung bedeutet, dass Transaktionen mit dem digitalen Euro auch ohne Internetverbindung durchgeführt werden können. Dies bietet nicht nur Bequemlichkeit, sondern auch Datenschutz, da diese Transaktionen schwieriger zu verfolgen sind.
Wie wird der Datenschutz bei der Nutzung des digitalen Euro gewährleistet?
Gemäß dem EU-Gesetzentwurf wird der digitale Euro so gestaltet, dass er die gleichen Datenschutzstandards bietet wie Bargeld. Insbesondere die Offline-Nutzung ermöglicht anonyme Transaktionen.
Warum ist Datenschutz bei Digitalwährungen wichtig?
Datenschutz ist bei Digitalwährungen wichtig, um die finanzielle Privatsphäre der Nutzer zu sichern. Es verhindert, dass Transaktionsdaten ohne Zustimmung genutzt oder weitergegeben werden können.